Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. und seinen Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. deren Geltung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kunde auf seine Vertragsbedingungen verweist und GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. sind freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich zumindest in Textform eine Verbindlichkeit zugesichert wird.

Die Annahmeerklärung oder Bestellung durch den Kunden werden erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K.  bei dem Kunden verbindlich. Diese Auftragsbestätigung muss schriftlich, d.h. zumindest in Textform, erklärt werden.

An allen Unterlagen, die mit dem Angebot oder in zeitlichem Zusammenhang hiermit den Kunden überlassen werden, behält sich die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrückliche schriftliche, d.h. zumindest in Textform, Zustimmungserklärung der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. dürfen die Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Einsatz von Subunternehmern; Pflicht des Kunden

Die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.

Der Kunde ist verpflichtet, am Ort der auszuführenden Leistungen der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. unentgeltlich die zur Vertragsdurchführung notwendige Energieversorgung (Wasser, Strom) zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde und die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. nicht ausdrücklich in schriftlicher Form, d.h. zumindest in Textform, etwas anderes vereinbaren.

§ 4 Zahlungsbestimmungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher, d.h. zumindest in Textform, erklärter Zustimmung der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. zulässig.

Die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. ist berechtigt, jederzeit eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, wenn ein solcher Vorbehalt spätestens mit der Auftragsbestätigung erteilt wird.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. behält sich das Eigentum an den gelieferten und/oder verbauten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.


§ 6 Haftung

Die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei

-       Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

-       Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,

-       Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf)

-       Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln

haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Leistungsfreiheit bei höherer Gewalt

In Fällen höherer Gewalt (d.h. bei unvorhersehbaren Ereignissen sowie Ereignissen, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen), also insbesondere bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung, ist die GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. für die Dauer der Störung, maximal jedoch für die Dauer von 3 Monaten, von der Leistungspflicht befreit.

§ 8 Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten als Gerichtsstand der Geschäftssitz der GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K. vereinbart.

Die Wirksamkeit dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

Ihr Kontakt zu uns

GRABERT Gartengestaltung & Landschaftsbau e.K.
Hindenburgstraße 38
71711 Murr

Telefon: 07144 8983499
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